Gehaltsabwicklung und Arbeitnehmerüberlassung

Gestion salariale et portage en Allemagne en train d'être calculé avec des outils comptables

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen, müssen sicherstellen, dass ihre Lohn- und Gehaltsabwicklung dem französischen Recht entspricht.
Für diese Mitarbeiter müssen in Frankreich auch dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, wenn das Unternehmen keine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Frankreich hat.

Effiziente Gehaltsabrechnungsprozesse

Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland muss jeder Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse, einer Rentenkasse, einer Arbeitslosenversicherung und bei den Steuerbehörden für die Einbehaltung der Einkommenssteuer an der Quelle angemeldet sein. Die Anmeldung bei diesen Stellen muss in französischer Sprache erfolgen, was spezielle Kenntnisse voraussetzt.

Wir entbinden Sie von allen administrativen Aufgaben mit den Sozialversicherungsträgern und den Finanzbehörden und übernehmen für Ihr Unternehmen die sozial- und steuerrechtliche Betreuung Ihrer Mitarbeiter nach französischem Recht.

 
 

Unser Team hat umfangreiche Erfahrung in der Gehaltsabwicklung für Mitarbeiter in Frankreich.

Da Ihre Daten und die Ihrer Mitarbeiter hoch sensibel und auf verschiedenen Ebenen geschützt sind, verpflichten wir uns zur strengen Vertraulichkeit gemäß dem französischen Datenschutzgesetz (Loi Informatique et Libertés) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 
 

Unsere Full-Service-Lösungen

Arbeitnehmerüberlassung ≠ Gehaltsabwicklung

Viele verwechseln Gehaltsabwicklung mit Arbeitnehmerüberlassung, in Frankreich „Portage“ genannt.

In Frankreich gibt es keine nennenswerten Einschränkungen für ein deutsches Unternehmen, das einen französischen Mitarbeiter einstellt, selbst wenn dieses Unternehmen keine lokale Tochtergesellschaft hat. Notwendig ist dann lediglich, die sozialen und steuerlichen Aspekte mit den lokalen Behörden zu regeln. Das ist eine Frage der Gehaltsabwicklung.

Die Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) hingegen ist ein dreiseitiges Verhältnis: ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und AÜG-Firma einerseits und ein Dienstleistungsvertrag zwischen der AÜG-Firma und dem Unternehmen für das der Arbeitnehmer tätig sein wird andererseits.

In Frankreich ist diese Praxis stark reguliert und erfordert eine spezielle Genehmigung.

Wenn Sie eine Gehaltsabwicklungs- oder Arbeitnehmerüberlassungslösung in Frankreich suchen, dann sind Sie bei uns in jedem Fall an der richtigen Stelle!

 

Unser deutsch-französischer Support

https://www.strategy-action.com/wp-content/uploads/sites/3/2021/02/vorstellungsgespraech-scaled.jpg

Rekrutierung und HR-Management

Personalberatung

Die Suche nach Talenten in Frankreich, insbesondere im Vertrieb, ist für ausländische Unternehmen besonders schwierig, wenn sie noch am Anfang Ihrer Entwicklung in diesem Markt stehen und auf engagierte und smarte Profile angewiesen sind.
Genau das ist unser Job! Wir erklären Ihnen alles und vor allem: Wir werden für Sie fündig.

https://www.strategy-action.com/wp-content/uploads/sites/3/2021/02/Stuhl_Rekrutierung-scaled.jpg

Rekrutierung und HR-Management

Stellenanzeigen

Sie sind Deutscher und sprechen fließend Französisch?
Sie suchen einen Job im deutsch-französischen Raum?